Ernährungsberatung & Diabetesassistenz
bei ernährungsabhängigen Erkrankungen
und deren Prävention
- Sie haben eine neue Diagnose erhalten?
- Ihr Arzt / Ihre Ärztin rät zu einer Ernährungsumstellung?
- Sie fragen sich, wie Sie Ihre Lebensqualität durch Ernährung verbessern können?
- Ich bin gerne Ihr Coach für alle Fragen rund um Diabetes mellitus Typ 2.
Rufen Sie mich gerne an unter 0178/32 96 428!
Sie können die Möglichkeit der Beratung auf Rezept nutzen und Ihren Arzt / Ihre Ärztin bitten,
eine Notwendigkeitsbescheinigung auszufüllen.
Die meisten Krankenkassen bezuschussen bzw. übernehmen dann die Beratungskosten.

Ich berate Sie bei folgenden Diagnosen:
Gewichtsprobleme
- Adipositas / Übergewicht
- Untergewicht / Mangelernährung
- Vor- und Nachsorge Bariatrische OPs
Stoffwechselerkrankungen
- Insulinresistenz, Diabetes mellitus Typ 2
- Fettstoffwechselstörungen
- Gicht (Hyperurikämie)
- entzündliche Gelenkerkrankungen, u.a. Rheuma
- Nierenerkrankungen
Gastrointestinale Diagnosen
- Diarrhoe (Durchfall)
- Obstipation (Verstopfung)
- CED (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa)
- Exokrine Pankreasinsuffizienz
- Refluxösophagitis und Gastritis
- Eosinophile Ösophagitis
- Reizdarmsyndrom / Leaky Gut
- Bakterielle Fehl-/Überbesiedelung (SIBO)
- Divertikulose / Divertikulitis
- Kurzdarmsyndrom
- Erkrankungen der Leber (Leberverfettung und -entzündung, Gallensteine, Gallenblasenentfernung)
- Zustand nach Gastrektomie ((Teil-) Entfernung des Magens)
- "Verwachsungsbauch"
- Unverträglichkeiten (Laktose, Fruktose, Sorbit, Weizen)
- Zöliakie
(u.a. Beratung zur FODMAP- und 6-FOOD-Diät oder zu glutenfreien und laktosearmen Kostformen)
Sonstige
- Long-/Post-Covid-Syndrom
(Anteilige) Kostenübernahme durch Krankenkassen - so gehen wir vor:
01
Bescheinigung
02
Kostenvoranschlag
Sie laden meinen Kostenvoranschlag herunter und legen ihn zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vor und warten die Bewilligung ab.
03
Gespräch
Sie vereinbaren den ersten Termin mit mir und wir besprechen Ihr Anliegen.
04
ggf. Erstattung
Sie legen die Bewilligung und meine Rechnung Ihrer Krankenkasse vor und erhalten Ihr Geld (anteilig) zurück.